- Verdünnter Obstwein ist Obstwein, der mit Trinkwasser verdünnt oder durch alkoholische Gärung von verdünntem Apfel- oder verdünntem Birnensaft hergestellt wurde (Art. 382 LMV). Dabei muss der Obstweinanteil im Enderzeugnis mindestens 70 Massenprozent und der Alkoholgehalt mehr als zwei Volumenprozent betragen; gestattet ist die Zugabe von Apfel- oder Birnensaft sowie Kohlendioxyd (Art. 383 LMV).