- Obstwein ist gemäss Art. 378 LMV ein alkoholhaltiges Getränk, das aus frisch gepresstem oder physikalisch haltbar gemachtem Apfelsaft oder Birnensaft durch eine teilweise oder vollständige alkoholische Gärung gewonnen worden ist. Der Alkoholgehalt muss mindestens drei Volumenprozent betragen; gestattet ist die Zugabe von Apfel- oder Birnensaft, Zucker oder Zuckerarten für die Nachgärung zur Herstellung von Obstschaumwein sowie Kohlendioxyd (Art. 379 LMV). - Verdünnter Obstwein ist Obstwein, der mit Trinkwasser verdünnt oder durch alkoholische Gärung von verdünntem Apfel- oder verdünntem Birnensaft hergestellt wurde (Art.