Dabei befasst sich das 39. Kap. (Art. 399 ff. LMV) mit den Spirituosen und den Getränken auf der Basis von Spirituosen, während in den Kap. 36 - 38 Regelungen zu den übrigen alkoholischen Getränken enthalten sind. Es wird unterschieden zwischen Wein und weinhaltigen Getränken (36. Kap., Art. 366 ff. LMV), Obst- und Fruchtwein sowie Getränken aus Obst- oder Fruchtwein (37. Kap., Art. 378 ff. LMV) und Bier (38. Kap., Art. 394 ff. LMV). Nachdem «C.» auf einer Basis von 85% Apfelwein hergestellt wird, sind vorliegend insbesondere die Bestimmungen des 37. Kap. (Art. 378 ff. LMV) näher zu betrachten. - Obstwein ist gemäss Art.