7 zur Auslegung eines in einem bestimmten Gesetzesartikel enthaltenen Begriffs auch andere Gesetze, die denselben Begriff verwenden, herangezogen werden (vgl. BGE 117 Ib 314). b. Alkoholische Getränke werden in Art. 3 des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz [LMG], SR 817.0) als Lebensmittel definiert und in den Kap. 36 - 39 der Lebensmittelverordnung (Art. 366-432 LMV) eingehend geregelt. Dabei befasst sich das 39. Kap.