Zur Definition dieses Begriffs sind deshalb neben der grammatikalischen Auslegung auch andere Auslegungsmethoden heranzuziehen. 6.a. Bei der systematischen Auslegung wird der Sinn einer Rechtsnorm bestimmt durch ihr Verhältnis zu anderen Rechtsnormen und durch den systematischen Zusammenhang, in dem sie sich in einem Gesetz präsentiert. Neben dem systematischen Aufbau im Gesetz selbst kann auch das Verhältnis einer Norm zu Vorschriften in einem anderen Erlass berücksichtigt werden (Ulrich Häfelin/Walter Haller, Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 4. Aufl., Zürich 1998, S. 30 Rz. 82 f.; Ulrich Häfelin/Walter Haller, Schweizerisches Bundesstaatsrecht, Supplement zur 4. Aufl.