Der Konsum dieser Getränke habe sich seit 1996 in besorgniserregender Weise vervielfacht. Wissenschaftliche Untersuchungen hätten ergeben, dass diese als Alcopops bezeichneten Produkte unter Jugendlichen grundsätzlich zu einem problematischen Umgang mit alkoholischen Getränken führen könnten. Diese Getränke stellten daher eine Gefahr für die Gesundheit Jugendlicher dar. Der gesundheitspolitische Zweck der Alkoholordnung gebiete es, bei der Anerkennung von ausschliesslich durch Vergärung gewonnenen alkoholischen Erzeugnissen sehr zurückhaltend zu sein. Die Erhebung der Monopolgebühr sei daher zu Recht erfolgt.