«C.» verfüge somit zu einem erheblichen Teil nicht mehr über die geschmacklichen, geruchlichen und farblichen Eigenschaften des Obstweins. Der Begriff des gebrannten Wassers sei in einem weiten Sinne zu verstehen, was bedinge, dass der Begriff der «ausschliesslich durch Vergärung gewonnenen alkoholischen Erzeugnisse» entsprechend eng ausgelegt werde. Seit etwa drei Jahren seien auf dem Markt Mischgetränke mit einem Alkoholgehalt von 4 - 5 Volumenprozenten bekannt, die zur Hauptsache aus Fruchtsaft, Zucker, Gäralkohol oder destilliertem Alkohol sowie Aromen bestehen würden.