Sinne des Alkoholgesetzes betrachtet werden. Vorliegend habe die Analyse ergeben, dass dem Produkt «C.» kein Alkohol in Form von Trinksprit oder einem Destillat zugesetzt worden sei. Die Obstweinbasis werde jedoch durch die Vermischung mit Cassis- und Zitronensaftkonzentrat, Honig sowie Cassisaroma in ihren sensorischen Eigenschaften sowie in der Farbe stark verändert. «C.» verfüge somit zu einem erheblichen Teil nicht mehr über die geschmacklichen, geruchlichen und farblichen Eigenschaften des Obstweins.