3 womit die sensorischen Eigenschaften der Obst- oder Fruchtweinbasis ganz oder teilweise verloren gingen und das Produkt durch die zugesetzten Stoffe einen wesentlich anderen Charakter erhielte. Die typischen Eigenschaften der Obst- oder Fruchtweinbasis könnten in einem solchen Mischprodukt ohne weiteres vollständig zum Verschwinden gebracht werden, so dass die Obst- oder Fruchtweinbasis praktisch nur noch die Funktion habe, die alkoholische Basis für ein Mischprodukt zu liefern. Die Getränke aus Obst- und Fruchtwein im Sinne von Art. 393 LMV könnten daher nicht ohne weiteres als ausschliesslich durch Vergärung gewonnene alkoholische Erzeugnisse im