Die Lebensmittelverordnung unterscheide die Produktegruppen Wein, Obstwein, Fruchtwein und Bier. Für diese Erzeugnisse sei charakteristisch, dass sie mittels traditioneller Gärung, das heisst Vergärung von Rohstoffen in ihrer ursprünglichen Form oder ihrem Saft ohne zusätzliche technische Behandlung hergestellt würden. Ein reines Gärprodukt behalte die charakteristischen sensorischen Eigenschaften, insbesondere den Geschmack und den Geruch der Rohstoffe. Dies treffe nicht zu für Getränke aus Obst- oder Fruchtwein im Sinne von Art. 393 LMV. Bei diesen Getränken dürfe die Basis aus Obstoder Fruchtwein mit verschiedenen zusätzlichen Stoffen vermischt werden,