Dem Produkt «C.» werde jedoch kein Äthylalkohol zugesetzt. Es handle sich um ein reines Naturprodukt, welches zu 85% aus Apfelsaft bestehe, dem Honig, natürlicher Cassis- und Zitronensaft sowie natürliche Cassisaromen beigegeben würden. Der gesamte Alkoholgehalt entstehe durch natürliche Vergärung. Bei «C.» handle es sich um keinen Alcopop, sondern um ein klassisches gegorenes Produkt im Sinne von Art. 393 Abs. 1 der Lebensmittelverordnung vom 1. März 1995 (LMV, SR 817.02). Der geringe Zusatz von weiteren Naturprodukten zur Verfeinerung des Geschmackes sei gemäss Lebensmittelverordnung zulässig und führe nicht zu einer Umqualifizierung des Produkts.