- Im übrigen gehen die systematische (E. 8b) ebenso wie die historische (E. 9a) und die teleologische (E. 9b) Interpretation dahin, das fragliche Erzeugnis in den Anwendungsbereich des AlkG einzubeziehen. Gleichbehandlung im Unrecht. Wiederholung der Voraussetzungen für die Anwendung dieses Grundsatzes (E. 10a).