Produkte beigegeben hat, noch in diese Kategorie (E. 4)? Der Wortlaut des Gesetzes ermöglicht keine genaue Definition des Begriffes «ausschliesslich durch Vergärung gewonnene alkoholische Erzeugnisse» (E. 6). Behandlung von Wein durch umgekehrte Osmose. - Die Untersuchung eines solchen Verfahrens erlaubt es zum Schluss zu gelangen, dass ein derart hergestellter Alkohol nicht mehr die Merkmale eines vergorenen Produkts aufweist, dieser vielmehr mit Trinkalkohol verwandt ist, welcher der Alkoholgesetzgebung untersteht (E. 8b). - Im übrigen gehen