Weshalb für die allfällige Berücksichtigung von Kartoffelerzeugnisexporten etwas anderes gelten sollte, ist nicht einzusehen. Eine Vermischung der zeitlichen Vergleichsbasis (Vorjahreszahlen für eigentliche Inlandleistungen und Gegenwartszahlen für Exportleistungen) würde zu sachlich kaum vertretbaren Komplikationen führen. b. Sodann hätte die Berücksichtigung von Gegenwartszahlen weitere Schwierigkeiten zur Folge.