12 bei der Zuteilung der einzelnen Kontingentsmengen auf die verschiedenen Gesuchsteller bei der Ermittlung der massgebenden Inlandleistung ausschliesslich Vorjahreszahlen und nicht auch Zahlen des laufenden Jahres berücksichtigt. Die Beschwerdeführerin gibt selbst zu, dass in bezug auf die Inlandleistung im von ihr verstandenen Sinn das Abstellen auf die Ergebnisse des Vorjahres richtig sei. Weshalb für die allfällige Berücksichtigung von Kartoffelerzeugnisexporten etwas anderes gelten sollte, ist nicht einzusehen.