orientierte Landwirtschaftspolitik in dem Rahmen weitergeführt werden soll, den die GATT/WTO-Übereinkommen den ratifizierenden Ländern zugestehen. Die eidgenössischen Räte haben dieser politischen Linie ausdrücklich zugestimmt. Daher erweist sich die vom Bundesrat festgesetzte Gesamtzollkontingentsmenge von 13 350 Tonnen für Kartoffeln und deren Erzeugnisse als vom Bundesgesetzgeber hinreichend gedeckt. Der Bundesrat hat sich diesbezüglich präzise an den Rahmen der ihm zustehenden Delegationsbefugnis gehalten.