So führte etwa Nationalrat Nebiker aus, die Änderungen im LwG würden einen zentralen Bestandteil des ganzen Regelungskomplexes bilden (AB 1994 N 2217) und die GATT-konformen Schutzmöglichkeiten zugunsten der einheimischen Bauern seien im Interesse der schweizerischen Landwirtschaftspolitik voll auszunützen (AB 1994 N 2211). Die Mehrheit des Nationalrates folgte diesem protektionistisch ausgerichteten Standpunkt und verwarf den Minderheitsantrag der nationalrätlichen Kommission klar (AB 1994 N 2218). Auch andere Anträge auf eine weitergehende Liberalisierung