Eine Minderheit der nationalrätlichen Kommission stellte einen Antrag auf eine weitergehende Liberalisierung des Landwirtschaftsrechts (AB 1994 N 2209). In der folgenden Diskussion widersetzten sich vor allem die Vertreter der Landwirtschaft diesem Ansinnen vehement. So führte etwa Nationalrat Nebiker aus, die Änderungen im LwG würden einen zentralen Bestandteil des ganzen Regelungskomplexes bilden (AB 1994 N 2217) und die GATT-konformen Schutzmöglichkeiten zugunsten der einheimischen Bauern seien im Interesse der schweizerischen Landwirtschaftspolitik voll auszunützen (AB 1994 N 2211).