des GATT-Abkommens im Rahmen eines allfälligen Referendumskampfes) soweit als möglich festgehalten werden. Im Ständerat gab dieses vom Bundesrat gesetzte Ziel denn auch zu keinen Diskussionen Anlass. Anders verhielt es sich demgegenüber in den Beratungen des GATT-Abkommens im Nationalrat. Vor allem die Beratung des Art. 23b LwG, der die Zollkontingente regelt, führte zu einer ausgedehnten Debatte insbesondere über die Frage der Kontingentsverteilung. Eine Minderheit der nationalrätlichen Kommission stellte einen Antrag auf eine weitergehende Liberalisierung des Landwirtschaftsrechts (AB 1994 N 2209).