b. Dem Gesetzgeber war somit bei der Einführung von Zollkontingenten klar, dass die Importmenge bestimmter Landwirtschaftsprodukte, so insbesondere von Kartoffeln und deren Erzeugnissen, im ersten Jahr nach der Ratifizierung der GATT/WTO-Übereinkommen durch die Schweiz sowie der Anpassungen des inländischen Landwirtschaftsrechts an diese Übereinkommen gegenüber dem vormaligen Rechtszustand nicht (oder jedenfalls nicht nennenswert) erhöht werden soll. An der bisher grundsätzlich protektionistisch ausgerichteten Landwirtschaftspolitik der Schweiz sollte - so das ausdrückliche Ziel des Bundesrates - aus innenpolitischen Gründen (insbesondere zur Vermeidung einer Gefährdung