O., S. 1101). 5.a. Die vorstehenden Ausführungen zeigen mit aller Deutlichkeit, dass der Bundesrat die eidgenössischen Räte im Rahmen der Rechtsanpassungen, welche im Bereiche des Landwirtschaftsrechts und der Alkoholgesetzgebung im Zusammenhang mit der Ratifizierung der GATT/WTO-Übereinkommen erforderlich waren, sehr ausführlich und einlässlich nicht nur über die vom Gesetzgeber zu erlassenden Grundregeln für die neuen Zollkontingente, sondern auch über die auf Verordnungsebene zu erlassenden Mechanismen der landesinternen Verteilung dieser Kontingente sowie - und dies ist hier von zentraler Bedeutung - über die Bestimmung der Gesamtkontingentsmenge orientiert hat.