Zudem hat er dargelegt, dass Zollkontingente unter anderem für Kartoffelprodukte vorgesehen seien (GATT-Botschaft 2, a.a.O., S. 1075). Im weiteren hat er ausgeführt, die Mindestmengen, welche zum tiefen bisherigen Zollansatz importiert werden könnten, würden den Importmengen der in den GATT-Verhandlungen vereinbarten Basisperioden (in der Regel 1986/1988) entsprechen (GATT-Botschaft 2, a.a.O., S. 1076). Schliesslich hat er - und das ist vorliegend von besonderem Interesse - ausdrücklich erklärt, für Kartoffeln