In dieser international verbindlichen Liste hat der Bundesrat unter anderem die Mindestzollkontingentsmenge für die Schweiz für die Einfuhr von Kartoffeln und Kartoffelerzeugnissen auf den Gesamtbetrag von 13 350 Tonnen festgesetzt (Liste LIX-Zollunion Schweiz-Liechtenstein, Sektion I-B, Zollkontingent, S. C6). In der GATT-Botschaft 2 hat der Bundesrat den eidgenössischen Räten erklärt, dass die Bundesversammlung mit dem Bundesbeschluss über die Genehmigung der in den multilateralen Handelsverhandlungen unter der Ägide des GATT erzielten Ergebnisse unter anderem auch die Liste LIX-Schweiz-Liechtenstein mit den entsprechenden