Strittig ist vorliegend ein Importkontingent für Pommes-Chips für das Kalenderjahr 1996. Ein aktuelles praktisches Interesse an der Beurteilung der Frage, welche Menge Pommes-Chips zum Zollkontingentsansatz die Beschwerdeführerin im Jahre 1996 hätte importieren dürfen, bestünde im heutigen Zeitpunkt nur noch dann, wenn ihr gestattet würde, eine im Jahre 1996 allenfalls zu Unrecht verweigerte Kontingentszuteilung auf das Jahr 1997 zu übertragen. Ob dies möglich wäre, ist zweifelhaft, kann