4 der Schweiz im Bereich der Zölle und der Einfuhrabgaben würden keinen individualrechtlichen Anspruch auf die Erteilung eines Zollkontingentes geben. Im Gegenteil bedürften sie der Konkretisierung im Landesrecht und seien deshalb nicht unmittelbar anwendbar. Als letztes nimmt die EAV schliesslich Stellung zu der von ihr gewährten Erhöhung der Kontingentsanteile. Es habe sich herausgestellt, dass bedeutend weniger Einfuhrkontingente beantragt worden seien, als ursprünglich erwartet, so dass die Kontingentsanteile auf 6% der Inlandleistung hätten erhöht werden können.