Am 31. Juli 1996 erhöhte die EAV den Kontingentsanteil der Beschwerdeführerin für das Jahr 1996 auf 107 151 kg Kartoffeläquivalent. Zur Begründung führte sie im Schreiben vom 2. August 1996 aus, dass der Beschwerdeführerin aufgrund der vorgelegten Zahlen über die Kartoffelverkäufe Januar bis Dezember 1995 eine zusätzliche Kontingentsmenge über die Verkäufe der Monate November und Dezember erteilt werden könne. Versehentlich seien demgegenüber bei der Berechnung des Kontingents vom 2. Februar 1996 die Frischartikel mitgerechnet worden. Diese Frischartikel würden beim Zusatzkontingent nicht angerechnet.