Diese gesamtwirtschaftlich ins Gewicht fallenden Interessen würden in einer Situation, in welcher der Bedarf durch die Inlandproduktion an Speisekartoffeln mehr als gedeckt werde, in unzulässiger Weise verletzt. Zufolge der fehlenden Auslandskonkurrenz und des inländischen Sortendiktats sei seit Jahren ein Rückgang des Konsums von Speisekartoffeln festzustellen, was auch unter dem Gesichtspunkt der Volksgesundheit negativ ins Gewicht falle. Das geltende Regime, wie es von der EAV und den übrigen an der Produktionslenkung in der Landwirtschaft tätigen Stellen gehandhabt werde, wahre daher die allgemeinen Interessen der Gesamtwirtschaft nicht ausreichend.