Unter Berücksichtigung der als Marktzutritt zugestandenen Gesamteinfuhrmenge werde ein Zollkontingentsanteil von 2% des Inlandumsatzes erteilt. Als Grundlagen für die Berechnung der Inlandleistung dienten dabei die Umsatzinformationen ab Fabrik nach Produkten aufgeteilt und mit Faktorangaben oder Zukaufsrechnungen. Dieses Zuteilungssystem gelange für alle einführenden Firmen rechtsgleich zur Anwendung. Die Inlandleistung der X. AG für die ersten zehn Monate 1995 betrage umgerechnet in Frischkartoffeln 1 749 527 kg; 2% davon seien 34 991 kg.