Die Zollkontingentsanteile für Kartoffelerzeugnisse für die menschliche Ernährung würden Personen oder Firmen zugeteilt, die im schweizerischen Zollgebiet niedergelassen seien und gewerbsmässig Kartoffelerzeugnisse für die menschliche Ernährung herstellen oder damit Handel treiben. Die Zuteilung richte sich in der Regel nach der Übernahme von frischen inländischen Veredelungskartoffeln (Inlandleistung). Unter Berücksichtigung der als Marktzutritt zugestandenen Gesamteinfuhrmenge werde ein Zollkontingentsanteil von 2% des Inlandumsatzes erteilt.