2 zur Verfügung stellte. Mit Schreiben vom 16. Februar 1996 teilte die X. AG der EAV mit, dass sie mit dieser äusserst geringen zugeteilten Menge in keiner Art und Weise einverstanden sei und Anspruch auf eine Kontingentsmenge von mindestens 200 Tonnen erhebe. B. Mit Verfügung vom 20. März 1996 hielt die EAV an der Zuteilung eines Kontingents von insgesamt 35 Tonnen Kartoffeläquivalent fest. Zur Begründung führte die Verwaltung im wesentlichen aus, mit dem Inkrafttreten der «GATT / WTO-Verpflichtungen» im Agrarbereich auf den 1. Juli 1995 hätten sich beim Marktzutritt entscheidende Änderungen ergeben.