4 Gleichsetzung der Aufhebung einer Schutzanlage mit deren Rückbau, wie es die Beschwerdeführerin fordert, ist zusammengefasst nicht Sinn und Zweck des Art. 71 Abs. 2 BZG und findet weder im BZG noch in der ZSV eine Stütze. d. Diese Schlussfolgerung entspricht denn auch der Praxis des BABS gemäss den Erläuterungen zum BZG und zur ZSV 2004 vom 7. Oktober 2004.