3 verwendeten Begriffe «entscheidet» bzw. «Entscheide» nicht (allein) im Sinne von Verfügungen, sondern darunter (auch) Urteile auf Grund eines Verwaltungsrechtspflegeverfahrens vor einer kantonalen Behörde zu verstehen sind. 6. Wenn in diesem Sinne der Kanton X. in seinem Verwaltungsverfahrensrecht bzw. im kantonalen Zivilschutzrecht eine Beschwerdemöglichkeit gegen die Verfügung der Beschwerdegegnerin vorsieht, ist zunächst diese kantonale Rechtsmittelinstanz anzurufen, bevor im Sinne der funktionellen Zuständigkeit eine solche auf Bundesebene zur Verfügung steht.