der Rekurskommission ZSA gegeben ist. Daran hat insbesondere auch die letztmalige Revision von Art. 15 BMG nichts geändert: Diese wurde von den Eidgenössischen Räten am 17. Juni 1994 beschlossen und per 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt. Weder der seinerzeitigen Botschaft des Bundesrates zur Revision der Zivilschutzgesetzgebung vom 18. August 1993 (BBl 1993 III 825 ff.) noch den Beratungen im Parlament, wo die erwähnte Bestimmung in beiden Kammern diskussionslos passierte, lassen sich hinsichtlich dieser Frage irgendwelche Aussagen entnehmen. 5. Anders als in anderen Rechtsgebieten (z. B. in Art. 33 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 [RPG], SR 700 oder in Art. 61 des