unter den gegebenen Umständen auch als verhältnismässig. 5. Das Gesuch ist aus diesen Gründen gutzuheissen, soweit es durch die teilweise Einwilligung der beschuldigten Stiftung - die auch gegenüber der gesuchsgegnerischen Bank gilt - nicht gegenstandslos geworden ist. (…) 6 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali JAAC 67.85 - Urteil der Anklagekammer des Schweizerischen Bundesgerichts vom 14. Oktober 1999 i.S. Eidgenössische Steuerverwaltung gegen Z., vgl. auch VPB 67.86