d. Sowohl die Organe der Bank, bei der die Herausgabe der Dokumente verlangt wurde, als auch die betroffene Stiftung können der Durchsuchung der entsiegelten Papiere beiwohnen. Anlässlich der Entsiegelung sind diejenigen Papiere auszuscheiden und den Inhabern unverzüglich zurückzugeben, die mit dem Gegenstand der Strafuntersuchung inhaltlich oder zeitlich offensichtlich in keinem Zusammenhang stehen, d. h. keinen Bezug zu den hier in Frage stehenden und zu untersuchenden Steuerwiderhandlungen haben. Erst die Entsiegelung und zumindest summarische Sichtung wird im vorliegenden Fall erlauben zu entscheiden, inwieweit dies unter Berücksichtigung der oben dargelegten Grundsätze der Fall ist.