Die Abteilung Besondere Steueruntersuchungen verlangte in der Folge am 9. März 1999 von A (als tatsächliche Verwaltung der Stiftungen C und B) die monatlichen Auszüge ab 1991 aller Bankkonten, die auf die Beschuldigten (A, Stiftung B und Stiftung C) lauten sowie die Jahresrechnungen der Stiftungen ab Rechnungsjahr 1991. Beide Stiftungen lehnten es ab, die entsprechenden Dokumente herauszugeben.