DBG und Art. 46-50 des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR, SR 313.0) die Durchsuchung der Räumlichkeiten des Beschuldigten A und von Dritten sowie die Beschlagnahme von Unterlagen und Gegenständen, die als Beweismittel in der Untersuchung gegen die Beschuldigten von Bedeutung sein könnten. Am 27. Mai 1997 wurden die Durchsuchungen vorgenommen und verschiedene Papiere beschlagnahmt. Da die Inhaber der Papiere gegen die Durchsuchung derselben Einsprache erhoben, wurden sie versiegelt.