Gestützt auf diesen Auftrag wurden am 7. Oktober 1997 bei verschiedenen natürlichen und juristischen Personen Hausdurchsuchungen vorgenommen. Die Auswertung der dabei beschlagnahmten Akten ergab den Verdacht, A und die Stiftungen B und C hätten mit der X AG zum Zwecke der Steuerwiderhandlungen zusammengewirkt. Am 11. Mai 1998 wurde die Untersuchung deshalb auf diese ausgedehnt. Mit Durchsuchungsbefehlen vom 11. Mai 1998 verfügte der Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung gestützt auf Art. 190 ff. DBG und Art.