190 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11) die Eidgenössische Steuerverwaltung, wegen des Verdachts der schweren Steuerwiderhandlung gegen die X AG, die Y SA, deren Organe und Funktionäre sowie gegebenenfalls deren vertragliche Vertreter im Steuerverfahren eine Untersuchung durchzuführen; bei begründetem Verdacht sei die Untersuchung auf weitere natürliche und juristische Personen auszudehnen, die mit den beiden Firmen zum Zwecke steuerlicher Widerhandlungen zusammengewirkt hätten. Gestützt auf diesen Auftrag wurden am 7. Oktober 1997 bei verschiedenen natürlichen und juristischen Personen Hausdurchsuchungen vorgenommen.