c des zürcherischen Steuergesetzes) offen gestanden wäre. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich beantragt, die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei, und verzichtet im Übrigen auf Vernehmlassung. Das Bundesgericht zieht in Erwägung: 1.-2. (…) 3. Der Beschwerdeführer rügt, das angefochtene Urteil verletze die Unschuldsvermutung gemäss Art. 6 Abs. 2 EMRK, und zwar sowohl in ihrer Bedeutung als Regel der Beweiswürdigung wie in ihrer Bedeutung als Beweislastregel. Die Missachtung der Unschuldsvermutung gelte zugleich als Rechtsverweigerung im Sinne von Art. 4 BV. a. (…) b. Der Beschwerdeführer macht im weiteren geltend, die Vorinstanz wende die Beweislastregel des Art.