B. Anlässlich einer am 25. und 26. Mai 1983 bei der X. AG durchgeführten Bücherrevision stiess der Revisor des Kantonalen Steueramtes Zürich auf ein nicht deklariertes Konto bei der Y. Bank, Filiale A. Über dieses auf die Firma X. AG lautende Konto waren in den Jahren 1975 bis 1982 Umsätze in der Höhe von rund 2,5 Millionen Franken gelaufen, die weder in der Buchhaltung noch in den Steuererklärungen erfasst waren. In der Folge erstattete die X. AG am 13. Oktober 1983 Strafanzeige gegen B. wegen Veruntreuung und Unterdrückung von Urkunden. Die Bezirksanwaltschaft Bülach weitete das Verfahren auf den Straftatbestand