Zusammenfassung des Sachverhaltes: A. X. betreibt seit 1965 ein Maler- und Gipsergeschäft, das er zunächst als Einzelfirma und seit 1975 als Aktiengesellschaft führte. Er ist Hauptaktionär und Verwaltungsratspräsident der X. AG. Ausser ihm gehörten dem Verwaltungsrat der Firma in den hier massgeblichen Geschäftsjahren 1978 und 1979 noch seine Ehefrau S.X. sowie der Geschäftsführer und Buchhalter B. an, der am 19. März 1982 aus der Gesellschaft ausschied. Der Pflichtige ist bis zum Steuerjahr 1980 rechtskräftig eingeschätzt. B. Anlässlich einer am 25. und 26. Mai 1983 bei der X. AG durchgeführten Bücherrevision stiess der Revisor des Kantonalen Steueramtes