schonenswürdige Landschaft durchquere, verkabelt werden müsse. Die Verkabelungspflicht ist erneut deshalb verneint worden, weil es sich beim betroffenen Gebiet nur um ein solches von «mittlerer Schutzwürdigkeit» handle und bei einer Gutheissung der Beschwerde inskünftig etwa 70% bis 80% aller neu zu erstellenden 50-kV-Leitungen verkabelt werden müssten, was gemäss Expertise beim Verbraucher (unter Berücksichtigung sämtlicher Mehrkosten) zu einer Erhöhung des Strompreises von 20% bis 30% führte.