3 handelt. Soweit sie indessen beanstandet, es sei ihr nicht bekannt, wer als Angeschuldigter zu betrachten sei, ist dies aktenwidrig und unbegründet, da die Beschuldigten - ohne die Beschwerdeführerin - im Durchsuchungsbefehl, in der Beschlagnahmeverfügung und im Durchsuchungs- und Beschlagnahmeprotokoll ausdrücklich einzeln als solche aufgeführt sind.