Mit Beschwerde vom 26. November 2001 beantragt die Beschwerdeführerin der Anklagekammer des Bundesgerichts, die gemäss Beschlagnahmeverfügung vom 21. November 2001 angeordnete Sperre der auf sie lautenden Konten bei der X-Bank sei unverzüglich aufzuheben; auch die gemäss Beschlagnahmeprotokoll vom 21. November 2001 verfügte Beschlagnahme von Akten und Gegenständen (insbesondere Computer) sei unverzüglich aufzuheben und diese seien ihr herauszugeben;