Mit Beschlagnahmeverfügung vom 21. November 2001 verfügte der untersuchende Beamte zudem die Beschlagnahme sämtlicher Vermögenswerte gewisser Beschuldigter - darunter auch diejenigen der Beschwerdeführerin - bei der X-Bank in Zürich und all ihren Filialen, welche diesen gehören oder über welche sie wirtschaftlich verfügen können bzw. an welchen sie die wirtschaftlich Berechtigten sind. B. Ebenfalls am 21. November 2001 eröffnete das Kantonale Steueramt Zürich ein Nachsteuer- und Bussenverfahren gegen die Beschwerdeführerin für die Jahre 1993-1998 sowie wegen versuchter Steuerhinterziehung für die Jahre 1999 und 2000. C.