Gestützt auf einen Durchsuchungsbefehl des Direktors der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 5. November 2001 durchsuchten die untersuchenden Beamten der Abteilung Besondere Steueruntersuchungen (BSU) am 21. November die Räumlichkeiten der Beschwerdeführerin. Dabei wurden zahlreiche Gegenstände (insbesondere Ordner, Agenden, Computer, elektronische Aufzeichnungen) beschlagnahmt.