des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11) wegen des Verdachts der schweren Steuerwiderhandlung eine Verwaltungsstrafuntersuchung gegen verschiedene Beschuldigte, auch gegen die Beschwerdeführerin. Der Beschwerdeführerin wird vorgeworfen, Geschäfte in der Höhe von mehreren Millionen Schweizer Franken nicht erfolgswirksam verbucht zu haben, da Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in keinem Verhältnis zum verbuchten Umsatz und zum ausgewiesenen Bruttogewinn standen. Gestützt auf einen Durchsuchungsbefehl des Direktors der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 5. November 2001 durchsuchten die untersuchenden Beamten der Abteilung