2 Zusammenfassung des Sachverhalts: A. Gestützt auf einen Auftrag des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartements vom 10. Oktober 2001 eröffnete die Eidgenössische Steuerverwaltung gestützt auf Art. 190 ff. des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11) wegen des Verdachts der schweren Steuerwiderhandlung eine Verwaltungsstrafuntersuchung gegen verschiedene Beschuldigte, auch gegen die Beschwerdeführerin.