- Unterlagen über gesperrte und weitere Bankkonten können geeignet sein, als Beweismittel zu dienen. Inwieweit die gesperrten Vermögenswerte aus den in Frage stehenden strafbaren Handlungen stammen und deshalb der Einziehung unterliegen, ist Gegenstand der weiteren Untersuchung. Insbesondere könnten die Vermögenswerte gegebenenfalls zur Deckung des allfälligen Abgabenausfalls verwendet werden. Die bereits erlassene Sicherstellungsverfügung vermag keine hinreichende Sicherheit zu bieten, dass allenfalls vorhandene Vermögenswerte bis zum Abschluss der Untersuchung nicht dem drohenden Zugriff der Steuerbehörden entzogen werden (E. 4). - Eine umfassende Unterrichtung des Beschuldigten über den